Rückkehr in den Wechselunterricht

Liebe Eltern der KvG,

mit folgenden Bedingungen können wir wieder in den Wechselunterricht zurückkehren:

„Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Steinfurt den Schwellenwert von 165 unterschreitet, würde nach der Bundesregelung dem übernächsten Tag die Schule starten können. Aufgrund der ergänzenden Landesregelung in NRW endet die Untersagung schulischer Nutzungen aber erst mit Beginn des darauf folgenden Montags. Erst an diesem Montag startet also wieder der Wechselunterricht.
Das heißt, wenn die Inzidenz von Montag bis Freitag unter 165 liegt, tritt zu Beginn des Montags der Distanzunterricht außer Kraft. Der Samstag ist ein Werktag. Sonn- und Feiertage zählen nicht mit. Liegt also die Inzidenz am Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Montag unter 165, tritt am darauffolgenden Montag der Distanzunterricht außer Kraft.
Auf jeden Fall muss es eine Allgemeinverfügung des Landes geben, in der für den Kreis Steinfurt der Wechselunterricht zu einem Termin wieder genehmigt wird. Erst, wenn diese vorliegt, werden wir uns offiziell mit einem Starttermin bei Ihnen melden können. „

Kurz gefasst: Ist die Inzidenz 5 Tage unter 165, startet am folgenden Montag wieder der Wechselunterricht. Allerdings muss zwingend eine Allgemeinverfügung des Landes mit einem offiziellen Starttermin vorliegen.

Hier gibt es unseren Plan zum Wechselunterricht bis Juni als Download. Diese Planung bleibt bestehen, auch wenn sie durch Distanzunterricht unterbrochen wird.

Link zur täglich aktuallisierten Covid19-Statistik mit Inzidenzwert des Kreises Steinfurt.