Update!!! 15.03.2020, 18.30 Uhr und 21.00 Uhr (siehe unten)
Antrag Notbetreuung
Die Stadt hat das Antragsverfahren „Notbetreuung“ vereinfacht; der Antrag kann nunmehr auch komplett Online gestellt werden. Dazu kann der nachstehende Link verwendet werden: www.rheine.de/notbetreuung
Hinweise zur Anwendung:
Einreichung der Arbeitgeberbescheinigung: Es können nur Bild-Dateien hochgeladen werden und das auch nur bis zu einer Größe von 5 MB. Die Antragsteller können am besten einfach mit ihrem Smartphone ein Foto von der AG-Bescheinigung machen und dieses dann hochladen. Außerdem wäre es schön, wenn die Eltern vor dem Hochladen das Bild entsprechend benennen; z. B. mit ihrem Namen.
Am Ende des Formulars muss auf „Einreichen“ geklickt werden, damit die Daten zur Stadt Rheine übermittelt werden.
Zu- und Absagen für die Notbetreuung
Die Anträge für die Notbetreuung werden derzeit ausgewertet. Für die Notbetreuung an Schulen werden ab morgen, 15.03., die Zu- und Absagen durch die Stadt Rheine versandt. Neben den Antragstellern erhalten jeweiligen Schulleitungen sowie die Träger der Betreuung einen Bescheid per E-Mail.
Wer hat Anrecht auf eine Notbetreuung? (Update!!! 15.03.2020, 21.00 Uhr)
Leitlinie der Landesregierung als Pdf-Datei zum Download!
Offizielle Informationen vom Land NRW "Betretungsverbot" als Pdf-Datei zum Download.
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